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Hier erfahren Sie bald mehr über unser neues Angebot für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen.
Die BeSt-Mitarbeitenden unterstützen Kinder und Jugendliche mit Behinderung im häuslichen Umfeld und auch außerhalb. Die Leistungen können stundenweise, tageweise, wochenweise und über Nacht erbracht werden.
In der Regel begleiten wir Kinder und Jugendliche individuell. Wir bieten jedoch auch regelmäßige Gruppenangebote, Tagesausflüge und Ferienaktivitäten für junge Menschen mit Behinderungen, u.a..
Für diese Gruppenangebote verfügt BeSt über eigene, barrierefreie, attraktiv ausgestattete Gruppen- und Werkräume.
Die BeSt-Unterstütung kann entweder über Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden, zum Beispiel über den sog. Entlastungsbeitrag nach § 45b SGB XI (oder im Rahmen der Verhinderungspflege nach §39 SGB XI bzw. der Kurzzeitpflege nach §42 SGB XI).
Unter bestimmten Voraussetzung kann die BeSt-Unterstützung für Kinder und Jugendliche auch als Maßnahme der Eingliederungshilfe von den örtlichen Sozialämtern finanziert werden.
Die Unterstützung für volljährige Menschen finanziert der Landschaftsverband Rheinland.
Ihre Fragen beantworten wir gerne.
Bei der Antragstellung unterstützen wir Sie!